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Brandschutztüren & Feststellanlagen ­Leipzig

Feststellanlagen für Brandschutztüren sind durch die Bauaufsicht zugelassene Einrichtungen, die dafür sorgen, dass Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geöffnet bleiben dürfen.

Brandschutztüren
Leistungen

Feststellanlagen sowie Brandschutztüren müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnick (DIBt) zugelassen sein.

Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung dieser Anlagen. Danach müssen laut DIBt – Richtlinie, Feststellanlagen und Brandschutztüren nach erfolgter Montage, vor der Inbetriebnahme am Verwendungsort abgenommen werden. Die Abnahme darf nur von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.

Unsere Mitarbeiter sind im Besitz der Abnahmeberechtigung. Die Prüfung muss monatlich durch den Betreiber durchgeführt werden und jährlich durch eine autorisierte Fachkraft.

Die Prüfung umfasst folgende Punkte

  1. Die eingebauten Geräte müssen mit den im Abnahmeprotokoll angegebenen Geräten übereinstimmen.
  2. Die Kennzeichnung der eingebauten Geräte muss mit der im Zulassungsbescheid angegebenen Kennzeichnung übereinstimmen.
  3. Das Zusammenwirken aller Geräte ist nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße als auch von Hand erfolgen muss. Es müssen alle Brandmelder und Druckknopftaster geprüft werden.
  4. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird, wenn die Feststellanlage funktionsfähig wird.
  5. Muss eine defekte Komponente der Feststellanlage gegen einen Ersatztyp ausgetauscht werden, so muss eine neue Abnahme der an diesem Tag gültigen DIBt-Richtlinie erfolgen. Gegebenenfalls muss die Anlage vollständig umgebaut werden.
  6. Alle Komponenten der Feststellanlage sind mit einem feuchten Tuch zu reinigen. Insbesondere sind die Brandmelder abzuwischen. 
  7. Es ist zu prüfen, ob Schließbereichsmarkierungen vorhanden sind.
  8. Es ist zu prüfen, ob der Abschluss einwandfrei schließt.
  9. Ziel der Prüfung ist, dass sich die Anlage wieder im gleichen Zustand wie am Tag der Abnahme befindet.

 

Zögern Sie nicht – fordern sie uns heraus!

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